Laut einer derzeitigen Statistik werden in Deutschland circa ein Drittel der Ehen geschieden. In den allermeisten Fällen wurden die finanziellen Angelegenheiten im Laufe der Ehejahre zusammen geregelt. Hierzu gehört ebenfalls die Aufnahme von Krediten für den Möbelkauf oder der Baufinanzierung für den Traum vom eigenen Heim.
Scheitert eine Ehe, ist oft nicht eindeutig, was mit den gemeinsam unterschriebenen Krediten geschieht. Wenn die Partner nun nicht mehr zusammenwohnen, dann gilt es ebenfalls neue Möbel zu finanzieren.
Um zu verstehen, was mit der Finanzierung der Möbel im Falle der Scheidung geschieht, muss sich je nach spezifischer Situation die Haftungsfrage angesehen werden. Dabei geht es vor allem um die Haftung gegenüber der Bank sowie der Haftung der Partner untereinander (sog. Innenverhältnis).
Generell gilt: Der Partner, welcher den Kredit unterschreibt, ist ebenfalls für die Rückzahlung zuständig. Bestehen bereits vor der Eheschließung Finanzierungen oder Kredite, führt eine geschlossene Ehe nicht automatisch dazu, dass der andere Partner gegenüber der Bank für das Darlehen haften muss.
Der Möbelkauf nach der Scheidung
Hausrat und Möbel sind all das, was die Eheleute und auch die Kinder als Hausratsgegenstände zusammen zur Bewältigung der Aufgaben des alltäglichen Lebens verwendet haben. Der rechtliche Begriff des Hausrates deckt sich weitestgehend mit jenem sprachlich bedeutenden Begriff.
Zum Hausrat gehören deshalb in aller Regel die Einrichtung der Wohnung oder des Hauses, auch kostbare Kunstgegenstände oder Antiquitäten, soweit diese dem solidarischen Familienleben gedient haben. Zum Hausrat gehören ebenfalls Möbel, Haus- oder Küchengeräte, Lebensmittel, die Geräte der Unterhaltungselektronik, der Familiencomputer, die Stereoanlage, Freizeit- und Sportgeräte, der Fotoapparat und andere Sachen. Meist ist ebenfalls der Familien-Pkw der Hausrat, wenn dieser der gemeinsamen Führung des Lebens gedient hat und damit dem Transport der Kinder, einer Fahrt in den Urlaub und zum Einkaufen.
Aller Hausrat, welchen die Ehegatten während der Ehe zusammen anschaffen, gehört diesen daher auch gemeinsam.
Partner trägt Beweislast
Behauptet einer der Partner, dass ihm einer der Gegenstände des Hausrates völlig allein gehört, so muss dieser es auch beweisen. Als ein solcher Beweis reicht es nicht aus, dass der Partner behauptet, er hat den selbst allein gekauft und mit dem eigenen Geld gezahlt.
Haben Freunde, Verwandte, Bekannte oder der andere Partner einen Hausratsgegenstand geschenkt, dann ist davon auszugehen, dass dieser Gegenstand auch künftig zum gemeinsamen Haushalt der Partner gehört.
Vor dem Möbelkauf nach der Scheidung sollte der neue und vorhandene Platz sorgfältig ermittelt werden. Hierbei kann noch ein wenig Spielraum dazugerechnet werden, denn ein Möbelstück wirkt dann recht gut, wenn es nicht zu „eingequetscht“ im Zimmer steht. Besser noch ist es, wenn ein Grundriss des Zimmers vorhanden ist – ein solcher eignet sich sehr gut für die Planung des Möbelkaufs nach der Scheidung.
Für viele Kunden scheinen die in den Werbeanzeigen angebotene Prozente und Rabatte in diesem Fall ein bequemer und sicherer Weg zu sehr guten Schnäppchen zu sein. Jedoch halten die Angebote auch das, was die Händler mit der Werbung versprechen?
Größere Anschaffungen, zu welchen in der Regel vor allem Möbel und die neuen Küchen gehören, können ein großes Loch in der Haushaltskasse der geschiedenen Partner hinterlassen. Ob Einrichtung der neuen Wohnung oder auch spätere Umgestaltungen und Renovierungen, die Personen brauchen einiges an Geld – in erster Linie dann, wenn sie auf funktionelle und hochwertige Möbel Wert legen, die auch lange halten. Ein Kredit kann in diesem Fall helfen.